Noch bis Ende des Jahres fördert die Stadt Neukirchen-Vluyn die Anschaffung von Photovoltaikanlagen und sogenannten Stecker-PV-Anlagen oder Balkonkraftwerken. Drei Förderprogramme mit pauschalen Förderbeträgen stehen hierfür zur Verfügung.
Mit der Förderrichtlinie für Photovoltaik-Anlagen für Natürliche Personen fördert Neukirchen-Vluyn die Errichtung von neuen Photovoltaik-Anlagen für selbstgenutzte, bestehende und/oder neu zu errichtende Einfamilienhäuser im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn mit pauschalen Zuschüssen von 300,00 Euro. Diese Förderung steht natürlichen Personen, die Eigentümer*innen von Einfamilienhäusern in Neukirchen-Vluyn sind, offen.
Die Förderrichtlinie für neue Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule gewährt einen pauschalen Zuschuss von 100,00 Euro je Wohnung, die mit einem Stecker-Solargerät bzw. Balkon-Solarmodul ausgerüstet wird, unabhängig davon, wie viele Module betrieben werden. Die maximale Leistung der Anlage darf 600 Watt nicht überschreiten. Relevant ist hierbei die Abgabeleistung des Wechselrichters. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Vermieter*in, Mieter*in oder Eigentümer*in einer Wohneinheit in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus innerhalb von Neukirchen-Vluyn sind.
Auch Unternehmen können eine Förderung für eine Dach-Photovoltaik-Anlage in Höhe von pauschal 500,00 Euro beantragen. Die Förderung gilt für erwerbswirtschaftlich tätige, gewinnorientierte juristische oder natürliche Personen, die als Eigentümer*innen, Mieter*innen oder Pächter*innen von Betriebsgebäuden ihren Betriebsstandort in Neukirchen-Vluyn haben. Die Förderung gilt aber einer Anlagenleistung von 10 kWp.
Die Förderrichtlinien und die Antragsformulare mit weiterführenden Informationen können auf der Webseite der Stadt Neukirchen-Vluyn unter www.neukirchen-vluyn.de/dienstleistungen/ unter dem Stichwort „Förderrichtlinie“ heruntergeladen werden oder bei der Stabsstelle Klimaschutz, Ingrid von Eerde, unter klimaschutz(at)neukirchen-vluyn.de bzw. 02845/391 260, angefordert werden. Vollständige Förderanträge sind postalisch bei der Stadt Neukirchen-Vluyn, Stabsstelle Klimaschutz, Hans-Böckler-Straße 26, 47506 Neukirchen-Vluyn, oder per E-Mail unter klimaschutz(at)neukirchen-vluyn.de einzureichen.
Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen endet für alle drei Förderprogramme am 31.12.2023.
Die Förderungen werden im Rahmen des Kooperationsprojektes „Klimafit Ruhr“ angeboten – ein gemeinsames Projekt des Regionalverbands Ruhr, der 29 teilnehmenden Kommunen der RVR-Region und dem Handwerk der Region Ruhr. Ziel des Kooperationsprojektes ist, mit verschiedenen Maßnahmen die Energiewende und die Erreichung der Pariser Abkommens zum Klimaschutz voranzubringen.