Am 21. Februar 2021 startet Wattbewerb, der Wettbewerb für den Ausbau von Photovoltaik in deutschen Städten. Das Ziel: möglichst schnell die kW-Peak-Leistung je EinwohnerIn zu verdoppeln. Spielbeginn ist am 21. Februar 2021. Ein späterer Einstieg ist jederzeit möglich. Das Spielende ist erreicht, sobald die erste Großstadt ihre kW-Peak-Leistung verdoppelt hat. Gewinnerin ist jedoch jeweils die Stadt, die im Wettbewerbszeitraum am meisten kW-Peak-Leistung je Einwohner*in zugebaut hat. Alle Anlagen zählen dabei, also u.a. Dachanlagen, überbaute Parkplätze, Balkonmodule.
Entwickelt wurd die Initiative von Fossil Free Karlsruhe, Parents for Future Germany, Scientists for Future, Fridays for Future, Psychotherapists for Future und Psychologists for Future.
Die Zahl der angemeldeten Städte steigt täglich und umfasst derzeit knapp 40 Städte von A wie Aachen bis W wie Wernigerode. Um faire Bedingungen zu bieten, findet Wattbewerb in zwei Kategorien statt: Städte bis 100.000 Einwohner*innen und Großstädte.
Warum nimmt Neukirchen-Vluyn teil?
Seit 2014 gibt es das Klimaschutzkonzept der Stadt Neukirchen-Vluyn. Hier wurde bereits seinerzeit der Ausbau der Photovoltaik beschlossen. Durch Informationskampagnen, Vorträge und das Solardachkataster hat die Stadt Maßnahmen ergriffen, um die BürgerInnen auf den Weg mitzunehmen und eine Hilfestellung beim Ausbau der Photovoltaik zu geben. Diese Maßnahmen haben bereits kleiner Erfolge nach sich gezogen. So bezeichnet die Stadt einen Zuwachs von Photovoltaikanlagen zwischen 2018 und 2020 von knapp 20%.
Mit dem Beschluss zum Klimanotstand der Politik (Juni 2019) wurde die Wichtigkeit des Themas Klimaschutz hervorgehoben. Parallel hat die Stadt Neukirchen-Vluyn eine Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Projekt Global Nachhaltige Kommune erarbeitet, welche im Rat am 17. März 2021 verabschiedet werden soll und die Ziele zum Ausbau der Photovoltaik stärkt.
Mit der Teilnahme am „Wattbewerb“ erhofft sich die Stadt nochmehr BürgerInnen zu erreichen und den Ausbau durch gezielte Kampagnenarbeit mit unterschiedlichen Partnern zu intensivieren.
Wo steht Neukirchen-Vluyn beim Ausbau der Photovoltaik?
Als Neukirchen-Vluyn zeichnen wir aktuell 10 MW-Peak-Leistung – was einer Leistung pro Einwohner von ca. 0,37 kW-Peak pro Einwohner entspricht. Ziel ist also möglichst schnell 0,75 kW-Peak pro Einwohner zu erreichen.
Wie können Sie teilnehmen und die Stadt unterstützen?
Sie haben selbst noch keine Photovoltaik Anlage auf dem Dach!? Dann wird es jetzt Zeit. Jede und Jeder, die das Ziel der Stadt Neukirchen-Vluyn unterstützen wollen, können mitmachen, in dem Sie sich eine Solaranlage aufs Dach oder auf die Garage, das Vereinsheim oder den eigenen Betrieb setzen. Auch Mieter können durch die sogenannte Stecker PV – auf ihrem Balkon Solarstrom erzeugen und tragen so zum Erfolg der Stadt bei.
Sie haben bereits eine Anlage und möchten die Stadt unterstützen – kein Problem!
Seien Sie Multiplikator – sprechen Sie mit Ihren Nachbarn und Freunden und zeigen Sie unsere Webseite – hier finden Sie die wichtigsten Schritte hin zu einer Photovoltaikanlage und die richtigen Ansprechpartner für eine kompetente Beratung.
Kontakt
Klimaschutzmanagerin
Ingrid von Eerde
Rathaus, Zimmer 248
Tel.: 02845 391-260
E-Mail: ingrid.voneerde(at)neukirchen-vluyn.de
Energieberatung der Verbraucherzentrale nach Absprache:
Akke Wilmes
Tel.: 0281 47368415
E-Mail: wesel.energie(at)verbraucherzentrale.nrw
ENNI. SonnenStrom
Hier finden Sie weitere Informationen zum Patchmodell der ENNI und einen Solarstromrechner über den Sie ein unverbindliches Angebot und individuelle Berechnungen und Beratungen erhalten.
Werden Sie Botschafter und sprechen Sie uns an:
Solarpotentialkataster für die Metropole Ruhr
Der Regionalverband Ruhr (RVR) stellt in Kooperation mit der tetraeder.solar GmbH den Städten und Gemeinden im Verbandsgebiet online ein Solarpotentialkataster zur Verfügung, das alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos nutzen können.So kann auch in Neukirchen-Vluyn jeder eigenständig eine erste Einschätzung vornehmen, ob sich seine Dachflächen für den Betrieb einer Solaranlage eignen. Hierbei werden Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung sowie solarthermische Anlagen zur Warmwasserversorgung oder Heizungsunterstützung berücksichtigt. Die folgende Anleitung beschreibt in kürze die Funktionen des Kataster.
Im Grundsatz gilt jedoch immer: Die Ergebnisse des Solarpotentialkatasters dienen lediglich einer ersten Information. Eine Beratung durch qualifiziertes Fachpersonal zur Überprüfung der Ergebnisse vor Ort ist in einem zweiten Schritt unbedingt notwendig."
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8. Schritte zur Solaranlage
Schritt 1
Abfrage im Solardachkataster
Über den Solardachkataster können Sie im ersten Schritt prüfen, ob ihr Dach für eine Photovoltaik-Anlage geeignet ist. Anhand von Laserflugdaten, die im Kataster zusammengefasst sind, wird angezeigt, ob die Lage, die Dachausrichtung und die Oberflächenbeschaffenheit so ausgerichtet sind, dass Ihr Dach grundsätzlich für eine Photovoltaik-Anlage geeignet ist. Ist die Fläche ihres Daches grün markiert, haben Sie erst einmal gute Chancen. Über den Kataster können Sie auch eine erste Wirtschaftlichkeitsabschätzung generieren – siehe Schritt 1b.
Schritt 1b
Wirtschaftlichkeitsberechnung und SolarCheck
Ist die Fläche ihres Daches grün markiert, haben Sie erst einmal gute Chancen auf die eigene Solaranlage. Der Katatster bietet Ihnen auch im ersten Schritt eine Potenzialabschätzung über die zu installierende Leistung und über den Grad der Eigennutzung. Darüber hinaus zeigt er an, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wann Sie sich Investition bezahlt macht.
Schritt 2
Überprüfung der Dachzustandes
Je nach Alter des Daches oder Beschaffenheit sollten Sie prüfen lassen ob alles in Ordnung ist oder ob ggfs. eine Dachsanierung ansteht.
Schritt 3
Holen Sie sich die richtige Unterstützung
Wichtig ist einen kompetenten Partner zu haben, der Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützt. Als erste neutrale Anlaufstelle bietet die Stadt NV – eine erste kostenlose Beratung über das Angebot der Verbraucherzentrale an! Über das Netzwerk AltbauNeu finden Sie zudem Handwerker aus der Region, die Sie beim Bau der Anlage unterstützen. http://www.alt-bau-neu.de/kreis-wesel/dienstleister/
Fragen Sie auch bei den lokalen Stadtwerken nach, hier gibt es oft spannende Angebote.
Schritt 4
Angebote einholen
Um die Vergleichbarkeit bei Preisen und Leistungen zu generieren, versuchen Sie sich mehrere Angebote einzuholen. Gerne berät Sie auch hier die Verbraucherzentrale neutral, falls Sie Fragen zu den Angeboten haben.
Schritt 5
Wirtschaftlichkeit und Ertrag
Unter Punkt 1b wurde kurz die Wirtschaftlichkeitsberechnung des Solardachkataster bzw. des Solarchecks erläutert. Lassen Sie sich dieses Ergebnis auch von Ihrem Handwerker bestätigen bzw. aufzeigen. Ggf. Ist auch ein Batteriespeicher interessant. Dies sollten Sie aber jenach Größe und Wirtschaftlichkeit durch einen Experten beurteilen lassen.
Schritt 6
Finanzierung sicherstellen
Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank über die Finanzierung. Die KFW bietet in dem Zusammenhang zinsgünstige Darlehen. Eine direkte Förderung seitens des Bundes ist nicht vorhanden. Auch die Stadt NV bietet aktuell keine gesonderte Förderung an. Sollten Sie aktuell nicht das Geld aufbringen können oder wollen, können Sie sich auch über Contracting-Angebote informieren. Meist bieten Stadtwerke entsprechende Pakete an – Sie haben vorerst keine Investitionskosten, sondern zahlen über einen entsprechenden Contracting-Vertrag die Anlage ab.
Schritt 7
Auftragsvergabe
Sollten Sie die Punkte 1-6 erfolgreich abgearbeitet haben und gemeinsam mit dem unabhängigen Berater, das für Sie wirtschaftlichste Angebote gefunden haben, vergeben Sie der Firma den Auftrag und lassen Sie die Anlage errichten.
Schritt 8
Versicherung und Inbetriebnahme
Sobald die Anlage auf dem Dach ist, melden Sie dies Ihrer Gebäudeversicherung. Somit wird die Anlage als Gebäudebestandteil angezeigt und ist gegen etwaige unverhorgesehene Schäden versichert. Sobald die Anlage ans Netz geht, sollte dies dem lokalen Netzbetreiber gemeldet werden. Auch wenn Sie vornehmlich den Strom selbst nutzen, können Überschüsse ins Netz eingespeist werden, wofür Sie über das Energie-Einspeise-Gesetz eine Einspeisevergütung erhalten.